Beitragsordnung
Jedes Vereinsmitglied hat einen Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Ehrenmitglieder können von der Beitragspflicht durch Beschluss des Vorstands befreit werden.
- Der Mitgliedsbeitrag beträgt für:
Aktive Mitglieder:
- Kinder + Jugendliche bis 17 Jahre, monatlich 7,00 €
- Erwachsene ab 18 Jahre, monatlich 8,00 €
- Familien* ab 2 Personen, monatlich 15,00 €
- Aufnahmegebühr, einmalig zu Beginn der Mitgliedschaft 20,00 €
Passive Mitglieder:
- Erwachsene und Kinder, jährlich 18,00 €
- Familien* ab 2 Personen, jährlich 25,00 €
Gürtelprüfungen:
- Prüfungsgebühr 20,00 €
* Als Familie im Sinne dieser Beitragsordnung gilt eine Haushaltsgemeinschaft bestehend aus Eltern und deren Kinder. Ein Kind zählt unabhängig von seinem Wohnsitz zur Familie bis zum Abschluss einer ersten Berufsausbildung/ eines Studiums. In komplexeren Einzelfällen entscheidet der geschäftsführende Vorstand über die Beitragsgruppen-Einordnung.
- Grundsätzlich werden alle Beiträge per Sepa-Lastschriftverfahren im Voraus eingezogen.
- Die Beitragsordnung kann vom Vorstand per Beschluss geändert werden.
Änderung beschlossen am 18.09.2023