Beitragsordnung

Jedes Vereinsmitglied hat einen Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Ehrenmitglieder können von der Beitragspflicht durch Beschluss des Vorstands befreit werden.

  1. Der Mitgliedsbeitrag beträgt für:

Aktive Mitglieder:

Passive Mitglieder:

Gürtelprüfungen:

* Als Familie im Sinne dieser Beitragsordnung gilt eine Haushaltsgemeinschaft bestehend aus Eltern und deren Kinder. Ein Kind zählt unabhängig von seinem Wohnsitz zur Familie bis zum Abschluss einer ersten Berufsausbildung/ eines Studiums. In komplexeren Einzelfällen entscheidet der geschäftsführende Vorstand über die Beitragsgruppen-Einordnung.

  1. Grundsätzlich werden alle Beiträge per Sepa-Lastschriftverfahren im Voraus eingezogen.
  1. Die Beitragsordnung kann vom Vorstand per Beschluss geändert werden.

Änderung beschlossen am 18.09.2023